TC Kleinostheim – ist Intensiv-Jugendtraining!
Jugendtraining an Christi Himmelfahrt
Liebe Clubmitglieder,
am Donnerstag den 13.05.21 (Christi Himmelfahrt) ist unser Platz 4 für ein Jugendtraining in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr reserviert.
Die Vorstandschaft bittet um Kenntnisnahme.
Corona-Update
Am 05.05.2021 hat die Bayerische Staatsregierung die 12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordung weiter angepasst und etwas gelockert.
Diese Lockerungen beinhalten:
Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene:
- Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr zu den laut Kontaktbeschränkung angegebenen Personenzahlen. Das heißt, sie können zusätzlich zu den im bereits vorliegenden Stufenplan beschriebenen Personen z.B. an einem Doppel oder im Training teilnehmen.
- Wann immer ein Test verlangt wird (z.B. bei Trainern), ist dies für Geimpfte und Genesene nicht der Fall.
- Die genauen Regelungen, wer als komplett geimpft und genesen zählt, und wie dies nachzuweisen ist, finden Sie in § 1a der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Weitere Öffnungsschritte:
- Die in § 27 beschriebenen weiteren Öffnungsschritte, die auch den Tennissport betreffen könnten, gelten nicht automatisch ab einer Inzidenz unter 100, sondern können ab Montag den 10.05.21 von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden bei einer „stabilen Inzidenz“ von unter 100 bei der Staatsregierung beantragt werden. Ihre jeweilige Kreisverwaltungsbehörde informiert somit über weitere Öffnungsschritte.
- Bis regionale weitere Öffnungsschritte verkündet werden, gilt ausschließlich die aktuelle bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche die „Bundesnotbremse“ für eine Inzidenz ab 100 in vollem Umfang beinhaltet. Siehe dazu „aktuelle Regelung“ im BTV-Stufenplan.
Für Kinder unter 14 Jahren ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig; Trainer dürfen hierbei nicht am Spielgeschehen teilnehmen. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Es empfiehlt sich, eine Erklärung mit sich zu führen, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.
Hygieneempfehlungen für Vereine und Spieler
Diese Hygieneempfehlungen dienen als Vorlage für die Vereine, die auf Anfrage der Behörden ein Hygienekonzept für ihre Anlage vorweisen müssen. Grundlage für die Hygieneempfehlungen ist das Rahmenkonzept Sport der Bayerischen Staatsregierung.
Sobald wir die letzten Unklarheiten mit dem Inneministerium geklärt haben, werden wir die Hygieneempfehlungen auf den neusten Stand bringen.
Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, je nach regionalen Infektionszahlen die Spiel- und Trainingsmöglichkeiten zu kommunizieren. Die stets aktuellen Infektionszahlen für Bayern sehen Sie anschaulich auf der Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit.