Liebe Mitglieder,
Der BTV hat in seiner neuesten Info die Möglichkeit für das Doppelspiel untersucht
Er interpretiert die Regeln so, dass Doppel aus folgendem Grund bei jeder Inzidenz möglich sind:
”Die klare Trennung der Akteure durch das Netz ermöglicht die Auslegung, dass in gleichbleibenden Paarungen jeweils zwei Spieler auf einer Platzhälfte ohne Test spielen dürfen. (laut Kontaktbeschränkung). Diese Auslegung wird der Regierung so mitgeteilt. Eine Antwort ist noch ausstehend. Die Ausübung von Doppel unter diesen Bedingungen geschieht in dieser Grauzone also bisher noch auf eigene Verantwortung.
(siehe Stufenplan vom 21.05.2021 im Anhang)
Klar ist, dass Tennis im Freien nach Freigabe von Regierung und regionaler Behörde nun bzgl. der Anzahl der Personen uneingeschränkt möglich ist (bis zu 25 Personen), somit der BTV Wettspielbetrieb vollumfänglich stattfinden kann. Eine Testnotwendigkeit ergibt sich, sobald über die in §10 erlaubten Möglichkeiten gespielt wird. Also bei einer Inzidenz zwischen 50-100 Indoor und bei Gruppen über zwei Haushalten (siehe Stufenplan, Stand 21.05.2021). Der BTV legt das Doppel so aus, dass jeweils zwei Personen pro Platzhälfte spielen, die untereinander keinen Kontakt haben. Somit ist nach unserer Auslegung Doppel immer uneingeschränkt möglich. Diese Auslegung wird der Regierung so mitgeteilt. Eine Antwort ist noch ausstehend.
Wir bedauern die Unsicherheit in den letzten Tagen, weisen aber darauf hin, dass selbst die „Macher des Regelwerkes“ sowie die jeweils verantwortlichen regionalen Behörden mit der Interpretation der InfSMV für die einzelnen Sportarten überfordert waren.
Geimpfte & Genesene:
Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr zu den laut Kontaktbeschränkung angegebenen Personenzahlen. Das heißt, sie können zusätzlich zu den im Stufenplan beschriebenen Personen z.B. an einem Doppel oder im Training teilnehmen. Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind”
Somit ist man eigentlich so schlau wie vorher, denn „der BTV legt aus“… „Eine Antwort ist noch ausstehend“ und „in dieser Grauzone also bisher noch auf eigene Verantwortung“…
sind Wischiwaschi-Formulierungen, die uns – den Spielern und dem Verein – die Verantwortung zuschieben.
Unabhängig davon: Die Hygieneregeln (Maskenpflicht auf der Anlage, Eintragen in die Listen, etc.) gelten weiterhin und müssen von allen Spielern beachtet werden! Dies gilt auch für Geimpfte. Bei Verstößen kann die zuständige Behörde den Spielbetrieb untersagen.
Die Vorstandschaft
i.A. Dieter Josten, Schriftführer