Der Bayerische Landes-Sportverband hat in Erfüllung des § 16 seiner Satzung für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen Sportversicherungsvertrag abgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Kurzmerkblatt des BLSV. Für zusätzliche Fragen der Mitglieder steht die Vorstandschaft gerne zur Verfügung.