Was kann Ihnen der Tennisclub Kleinostheim bieten?
Eine Mitgliedschaft im Tennisclub Kleinostheim bietet Ihnen viele Vorteile. Sportlich ambitionierte Spielerinnen und Spieler, die im Wettspielbetrieb eine Herausforderung suchen, finden im Tennisclub Kleinostheim eine Heimat. Ebenso auch Hobbyspielerinnen und -spieler, die einen Ausgleich zu ihrer beruflichen Anspannung suchen oder einfach etwas für ihre Gesundheit tun wollen, sind im Tennisclub Kleinostheim gut aufgehoben. Für beide Gruppen stehen im Tennisclub Kleinostheim qualifizierte Trainer und Spielpartner zur Verfügung.
Ein wichtiger Aspekt im Tennisclub Kleinostheim ist selbstverständlich der gesellschaftliche Bereich. Ob An- oder Abtennis, Ortsturnier und Sommerfest sind Beispiele für unser gesellschaftliches Engagement.
Die ganze Aufmerksamkeit gilt selbstverständlich den Kindern und Jugendlichen. Spielmöglichkeiten in fast allen Altersklassen, im weiblichen und männlich Bereich, ebenso wie qualifizierte Trainer und Mannschaftsbetreuer bieten den Kid’s die besten Voraussetzungen. Ferien-Trainingslager und andere Aktivitäten runden unser Jugendprogramm ab.
Nicht zuletzt die moderaten Mitgliedsbeiträge erleichtern die Entscheidung für eine Mitgliedschaft im Tennisclub Kleinostheim.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Satzung des Tennisclubs Kleinostheim e.V.
Geschäftsordnung zur Satzung des TC Kleinostheim e.V.
Arbeitsstunden:
Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahre sind ab dem zweiten Jahr ihrer Mitgliedschaft zur Übernahme von 10 Arbeitsstunden verpflichtet oder ersatzweise zur Zahlung von 10,00€ pro Stunde.
Ebenfalls müssen Jugendliche ab dem Jahr, in dem sie 16 Jahre werden, Arbeitsstunden leisten, die durch 4,00€ pro Stunde abgelöst werden können. Arbeitswillige können sich an den Vergnügungswart und den Platzbetriebswart wenden.
Um die Organisation der Arbeitsstunden zu ermöglichen, werden jedes Jahr Arbeitsnachweise ausgegeben. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen und von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.
Die Arbeitsnachweise sind bis zum 31.05. des Folgejahres beim Schatzmeister oder in der Geschäftsstelle abzugeben.
Die Abrechnung erfolgt bis zum 01.07. des Folgejahres.