Tennisclub Kleinostheim

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Mitteilungen KW 09/1

4. März 2021 By gerd h

Gruppeneinteilungen Sommer 2021

Liebe TCKer,

die Gruppeneinteilungen für den Sommer 2021 mussten seitens des BTV, aufgrund sehr vieler Änderungswünsche, mehrfach aktualisiert werden. Bitte seht euch (besonders die MF), sofern ihr Mannschaft spielt, die Gruppen auf der BTV-Homepage unter Spielbetrieb/Unterfranken/Sommer 2021 nochmals an.

Und weil schon mehrfach gefragt wurde: Die Erstellung der Spielpläne wird aufgrund der aktuellen Lage noch etwas dauern, wir informieren Euch, sowie der BTV uns mitteilt, ab wann die Termine online sind.

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis. Bleibt gesund, und bis bald auf unseren Plätzen.                                                                                                                                                                                         Torben Schmidt

(Sportwart TC Kleinostheim)

 

Tennis bald wieder möglich?
Es tut sich etwas, erste Lockerungen sind in Aussicht gestellt, die auch unseren Sport betreffen werden/können. Bei anhalten niedrigen Inzidenzen (frühestens ab dem 22.03.2021) nähern wir uns auch Lockerungen beim „kontaktfreien“ Sport. In wiefern das Tennishallen in Bayern und vor allem unsere Außenplätze betreffen wird, ist allerdings noch abzuwarten. Sachsen und Bayern sind da bisher leider noch recht „verschlossen“. Es bleibt also weiter „spannend“. Optimistisch bewertet können wir hoffen das sich um bzw. nach Ostern auch bei uns etwas in Richtung öffnen der Plätze tun könnte.
Bleibt gesund.
Torben Schmidt
(Sportwart TC Kleinostheim)

Kategorie: 2021

Mitteilungen KW 09

28. Februar 2021 By gerd h

TC Kleinostheim – die Clubhaus-Bank ist fertig!

 

Clubhaus-Bank

Liebe Clubmitglieder, rechtzeitig vor Beginn der neuen Spielsaison (wir sind mal optimistisch) hat unser Mitglied Rudi unsere neue Bank am Clubhaus fertig gestellt. Sie bietet dank Rückenlehne einen besseren Sitzkomfort als die alten Bierbänke und somit einen entspannteren Blick auf die Plätze 2 und 3 um hier das Spielgeschehen zu verfolgen. Mehr Menschen als bisher können Platz nehmen und sie bietet die tolle Möglichkeit Tennistaschen, Tennisschuhe etc. unter ihr ordentlich zu verstauen.

Der erste Vorsitzende Ferdinand Rickert und die gesamte Vorstandschaft des TC Kleinostheim sprechen Rudi für seinen tollen Einsatz für den Club hiermit ein großes Dankeschön aus. Mit dieser Bank hat unser Club eine schöne und nützliche Aufwertung erfahren.

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Platzinstandsetzung

Die Platzinstandsetzungen werden ab Mitte März in Angriff genommen. Auch hier werden unterstützende Mitglieder benötigt. Wer hier mit tun möchte meldet sich bitte bei Gerd unter der 0171 5005760

Sichtblenden anbringen

Vor der Platzinstandsetzung werden von der „SOKO Sichtblenden“ diese am 09.03.21 ab ca. 11:00 Uhr angebracht.

Kategorie: 2021

Mitteilungen KW 08

21. Februar 2021 By gerd h

TC Kleinostheim – man kann wieder Arbeitsstd. ableisten!

 

Liebe Clubmitglieder – nach der Saison ist vor der Saison. In den nächsten Tagen/Wochen soll unsere Clubanlage, sofern das Wetter mitspielt, für die neue Saison wieder auf Vordermann gebracht werden. Es gibt viel zu tun und dazu bedarf es vieler helfenden Hände.

Wer sich hier einbringen möchte nimmt bitte Kontakt mit unserem Platzwart Gerd auf. Dies ist möglich per Mail unter Platzwart@TC-Kleinostheim.de oder über die 0171 5005760.

Er wird dann die sich meldenden Personen für einen Arbeitseinsatz zusammenstellen.

Kategorie: 2021

Mitteilungen KW 06

7. Februar 2021 By gerd h

TC Kleinostheim – das war es wohl mit der Winterrunde 2020/2021

 

Die Spiele in der Winterrunde 2020/2021 werden wohl definitiv durch die Einschränkungen in Bayern (Tennishallen gesperrt) nicht mehr gespielt werden. Deshalb nachfolgend noch eine Info vom BTV zu diesem Thema.

 

BTV-Infos Winterrunde

 

Aktuelle Corona-Informationen für Winterrunden-Teams

Aussetzung von Regelauf- und -abstieg                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Mannschaften starten in der kommenden Winterrunde (2021/22) in den Ligen und Klassen, in welchen sie in der aktuellen Winterrunde (2020/21) eingeteilt sind.

Restprogramm fertigspielen sobald behördlich wieder zulässig                                                                                                                                                                                                                    Sobald die behördlichen Bestimmungen einen Indoor-Wettkampfsport wieder zulassen, werden die Begegnungen laut den aktuellen Terminplänen in den jeweiligen Gruppen gespielt, die dann zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Programm stehen.

Coronabedingte Begegnungsaussetzungen werden seitens Verband nicht neu terminiert

Entgegen den bisherigen Aussagen werden Corona-bedingte Begegnungsaussetzungen ab jetzt nicht mehr neu terminiert, weil die zur Verfügung stehenden Hallenkapazitäten im Verhältnis zur Anzahl der ausgesetzten Begegnungen zu hoch ist und zum aktuellen Zeitpunkt auch noch nicht klar ist, ab wann Indoor-Wettkampfsport wieder zulässig sein wird.

Nachholen von Corona-bedingten Begegnungsaussetzungen                                                                                                                                                                                                            Begegnungen, welche Corona-bedingt ausgesetzt werden mussten, können von den Vereinen im beiderseitigen Einverständnis bis spätestens 18.04.2021 nachgeholt werden, allerdings nur in der Halle, in der die Begegnung ursprünglich geplant war. Die eigenständige Kontaktaufnahme seitens der Vereine mit dem jeweiligen Hallenbetreiber wird in diesen Fällen vorausgesetzt.

Rückerstattung von Spielgebühren                                                                                                                                                                                                                                                                                    Wie bereits in den jeweiligen Ausschreibungen der Winterrunden in Ziffer 4 angekündigt wurde, werden bei Corona-bedingten Begegnungsabsagen die jeweils vorab bezahlten Spielgebühren nach Beendigung der Winterrunde 2020/21 den Vereinen vollumfänglich zurückerstattet. Dieser Rückzahlungsprozess wird bis Ende April 2021 abgeschlossen sein.

Kategorie: 2021

Mitteilungen KW 05/1

1. Februar 2021 By gerd h

!!!  BTV-News  !!!

Liebe Vorstände, Abteilungsleiter, Sport- und Jugendwarte der bayerischen Tennisvereine!

(31.01.2021) Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bayerische Tennis-Verband am 7. Dezember gemeinsam mit dem TC RW Gerbrunn beim BayVGH einen Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots gestellt. Gleichzeit wurde ein Normenkontrollantrag eingereicht, der grundsätzlich die teilweise Rechtmäßigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überprüfen sollte.

Am Freitag, dem 29. Januar 2021, ist nun endlich die Entscheidung des BayVGH beim Bayerischen Tennis-Verband eingetroffen, leider mit einem für den bayerischen Tennissport negativen Ergebnis: Der Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots wurde abgelehnt!

Diese Entscheidung war zu befürchten, die Dauer des Verfahrens und die Begründung sind jedoch für  mich und meine Kollegen im BTV-Präsidium und im BTV-Verbandsausschuss nicht nachvollziehbar.

Dass sich ein oberstes bayerisches Gericht in einem Eilverfahren für einen sofortigen Rechtsschutz mehr als sieben Wochen Zeit lässt, dabei andere und später eingegangene Verfahren wie die Aufhebung des landesweiten Alkoholverbotes oder die 15-Kilometer-Regel vorzieht, um dann in seiner o. g. Entscheidung in wenigen Zeilen seinen Beschluss zu begründen, ist niederschmetternd.

Bemerkenswert ist auch, dass der BayVGH fälschlicherweise behauptet, dass sich das Infektionsgeschehen nicht maßgeblich gebessert hätte. Außerdem führt der BayVGH an, dass das geringe Infektionsrisiko, welches die Ausübung des Tennissports mit sich bringt, nicht entscheidend für das Urteil wäre.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind wir über dieses Urteil und insbesondere über die Urteilsbegründung sehr enttäuscht und verärgert. Überall wird Abstand und Kontaktbeschränkung  als wichtigste Infektionsschutzmaßnahme propagiert, der BayVGH behandelt diesen Aspekt in diesem Urteil jedoch nur nachrangig. Wenn aber die geringe bzw. praktisch nicht vorhandene Infektionsgefahr des Tennissports keine Rolle spielt, wenn die Bewertung des Infektionsrisikos an sich bei Verbotsmaßnahmen keine maßgebliche Rolle mehr spielt, ist die Grundlage für eine aus unserer Sicht notwendige individuelle Betrachtung der Infektionsschutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt und jegliche Willkür wäre juristisch gedeckt.

Wir haben in vielen Äußerungen darauf hingewiesen, dass der Bayerische Tennis-Verband selbstverständlich nicht die Augen vor der Entwicklung der Corona-Pandemie verschließt. Genauso oft haben wir betont, dass die Gesundheit der Tennisspielerinnen und Tennisspieler wie die der ganzen Bevölkerung unsere höchste Priorität genießt.

Gleichwohl machen wir uns als Interessenvertreter der Vereine, der Funktionäre, der Trainer, der Hallenbetreiber, der Vereinsgastronomen, der Sportartikelindustrie und aller Spielerinnen und Spieler dafür stark, dass der Tennissport – wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist – auch in Bayern ausgeübt werden kann. Die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien liegen längst vor und wurden bereits im Sommer erfolgreich umgesetzt. Uns ist kein einziger Fall einer Corona-Ansteckung auf einer Tennisanlage bekannt.

Daher behalten wir uns weitere Schritte vor. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Helmut Schmidbauer                                                             
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.

Kategorie: 2021

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